Harald Thomé

Beiträge zum Thema Harald Thomé

Politik
https://www.beispielklagen.de/bilder2/Wohncontainer1024.jpg
3 Bilder

Bedauerliche Einzelfälle
Nachforderungen zu Kosten der Unterkunft verweigert - typische rechtswidrige Verwaltungspraxis

Das Jobcenter Märkischer Kreis verweigert regelmäßig die Erstattung von Nachforderungen zu Kosten der Unterkunft mit der Begründung, die Wohnung sei unangemessen teuer. Leistungsberechtigten wurde angeboten Mietanteile aus eigener Tasche zu tragen. Allerdings erhielt ich etliche Rückmeldungen, dass auf die Konsequenzen durch Folgebelastungen nicht verständlich hingewiesen wurde. Im Beispiel war der Wohnungswechsel durch Auszug erforderlich geworden. Die neue Wohnung war nach den Vorgaben des...

  • Iserlohn
  • 05.11.22
Politik
2 Bilder

Die Kosten der Unterkunft vor dem Bundesverfassungsgericht

In dem aktuellen Newsletter 40/2017 vom 20.11.2017 berichtet Harald Thomé über „Die Nicht-Entscheidung des BVerfG zu den Unterkunftskosten“ Dabei geht es um die aktuelle Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. „Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Begrenzung auf Übernahme der angemessenen Kosten der Unterkunft und Heizung“ betitelte das BVerfG selbst die Pressemitteilung Nr. 96/2017 vom 14. November 2017 BVerfG, 1 BvR 617/14 u.a.  Kein Anspruch auf vollständige Übernahme der Mietkosten...

  • Iserlohn
  • 20.11.17
Ratgeber

Bundessozialgericht: Die Tilgung von Mietkautionen aus der Regelleistung ist rechtswidrig

In seinem Newsletter 18/2015 vom 18.07.2015 berichtete Harald Thomé über eine neue BSG-Entscheidung. Die Aufrechnung von Mietkautionsdarlehen im SG B II Bezug ist unzulässig Das BSG hat mit Beschluss vom 29.06.2015, B 4 AS 11/14 R die Aufrechnungen von Mietkautionen für unzulässig erklärt. Da im entsprechenden Klageverfahren der Kläger kurz vor dem Beschluss gestorben ist, konnte dieser Sachverhalt nur in einer Entscheidung über die Anwaltskosten geklärt werden. Auch wenn es sich „lediglich“ um...

  • Iserlohn
  • 01.08.15
  • 1
  • 2
add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.