Einheitslastenabrechnungsgesetz: Klatsche für Rot-Grün!
Zum Urteil des Verfassungsgerichtshofs in Münster erklärt der CDU-Fraktionsvorsitzende Markus Schlüter: „Der Verfassungsgerichtshof in Münster hat entschieden, dass das Einheitslastenabrechnungsgesetz verfassungswidrig ist, weil es das Recht auf kommunale Selbstverwaltung verletzt. Grund dieser Entscheidung ist die fehlerhafte Berechnungsgrundlage des Gesetzes, dass bei der Berechnung der Einheitslasten des Landes weitere Stufen des Länderfinanzausgleichs nicht berücksichtigt hat. So wurde z.B....