Handwerkerrechnungen

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Ratgeber
Schäden der Unwetter können auf der Steuererklärung geltend gemacht werden. | Foto: Bludau.

Tipp: Unwetterschäden in der Steuererklärung geltend machen

Überflutete Terrassen, verwüstete Gärten, umgestürzte Bäume auf dem Gehweg – die Unwetter der vergangenen Tage haben in manchen Landstrichen hohe Schäden angerichtet. Hinzu kommt, dass Handwerker für die Entsorgung von Ästen und Bäumen und für die Herrichtung von Gärten bezahlt werden müssen. Ein kleiner Trost: Die hierdurch entstehenden Kosten können in der Steuererklärung geltend gemacht werden. 20 Prozent der Kosten, höchstens 4.000 Euro im Jahr, sind für haushaltsnahe Dienstleistungen in...

  • Dorsten
  • 27.06.16
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