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Ratgeber
Umgestürzte Bäume nach Sturmtief Friederike in Heiligenhaus. Die Entsorgung kann steuerlich geltend gemacht werden. Foto: Feuerwehr Heiligenhaus

Steuern sparen durch Sturmtief Friederike

Umgestürzte Bäume auf Gehwegen, verwüstete Gärten – Sturmtief „Friederike“ hat in NRW hohe Schäden angerichtet. Ein kleiner Trost: Die hierdurch entstehenden Kosten können Betroffene in der Steuererklärung geltend machen. Das erklärt der Bund der Steuerzahler NRW.  20 Prozent der Kosten, höchstens 4.000 Euro im Jahr für haushaltsnahe Dienstleistungen sind in der Steuererklärung abzugsfähig. Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) von 2014 gehört zu einem Haushalt auch der Gehweg vor...

  • Düsseldorf
  • 19.01.18
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