Balkonfarbe blättert: Mietminderung berechtigt
Blättert Farbe von Balkondecken oder Hobbyraumwänden ab, ist dies als Mangel der Mietsache zu bewerten. Die Miete darf aus diesem Grunde gemindert werden. Dies entschied das Amtsgericht Berlin-Schöneberg (Az. 4 C 52/11). Wie der Eigentümerverband Haus & Grund unter Berufung auf das Urteil berichtet, war in diesem Fall am Balkon der Mieterin auf mehreren Quadratmetern die Farbe abgeplatzt. Auch im Hobbyraum blätterte die Farbe an der Wand nach einem Wasserschaden großflächig ab. Zudem klemmte...