500 Kündigungen von Menschen mit Behinderung verhindert
Schwerbehinderte Menschen haben einen besonderen Kündigungsschutz. Es ist Aufgabe des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) über Anträge der Arbeitgeber zur Kündigung eines schwerbehinderten Beschäftigten zu entscheiden. Beim LWL-Inklusionsamt Arbeit gingen 2019 über 2.600 solcher Zustimmungsanträge ein. Darunter waren knapp 1.275 Fälle, bei den sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht einig waren. "Bei diesen streitigen Fällen gelang es dem LWL-Inklusionsamt Arbeit in 39,1 Prozent der...