Ratgeber
Oberlandesgericht Hamm: Saunaunfall mit Todesfolge - Betreiber haftet nicht
Der Betreiber einer Sauna ist nicht verpflichtet, zur Vermeidung von Unfällen beim Saunabetrieb das körperliche Wohlbefinden der Benutzer in engen Zeitabständen zu kontrollieren. Das hat der 12. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm am 29.08.2012 entschieden und den Hinterbliebenen einer in einer Sauna verunfallten und an den Folgen verstorbenen Benutzerin Schmerzensgeld versagt. Im März 2011 hatte eine 75 jährige, erfahrene Saunabenutzerin aus Witten die ortsansässige Sauna der beklagten...