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Für freilaufende Katzen gibt im Kreis Wesel die Kastrationspflicht. | Foto: LK-Archiv

Zwei Jahre Katzenschutzverordnung im Kreis Wesel
Kennzeichnungs-, Registrierungs- und Kastrationspflicht gilt für alle freilaufenden Tiere

Im gesamten Weseler Kreisgebiet gibt es flächendeckend eine hohe Population wildlebender Katzen. Da diese häufig unter Mangelernährung und Infektionen leiden, hatte der Weseler Kreistag im April 2019 eine „Verordnung zum Schutz freilebender Katzen im Gebiet des Kreises Wesel“ beschlossen. Damit gilt für Katzenhalterinnen und –halter im Kreisgebiet, die ihren Tieren unkontrolliert Freigang gewähren wollen, seit November 2019 auch eine Kennzeichnungs-, Registrierungs- und Kastrationspflicht für...

  • Wesel
  • 14.09.21
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