Wer zahlt, wenn Halloween-Streiche ins Auge gehen?
Süßes oder Saures im Schadensfall
Glibber-Schleim im Briefkasten, Rasierschaum auf Autos, Senf oder Zahnpasta an Türklinken, Eierwürfe auf Hauswände: An Halloween geht es manchmal wild zu. Wer am 31. Oktober mit Süßem geizt, dem wird anschließend Saures gegeben – so der Brauch. Wenn bei dem Treiben Schäden angerichtet werden, stellt sich die Frage, wer dafür zahlt. Elke Weidenbach, Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale NRW, erklärt, welche Regelungen gelten und welche Versicherungen einspringen. • Sachbeschädigung am...