Haftung

Beiträge zum Thema Haftung

Ratgeber
An Werktagen müssen Bürgersteige in der Zeit von 7 bis 20 Uhr von Schnee und Eis befreit werden. 
Foto: Verband Wohneigentum NRW e.V.

Ab wann Schneeräumen?

Verband Wohneigentum Nordrhein-Westfalen klärt auf. Kürzlich sorgten fast überall in Deutschland starke Schneefälle für winterliche Stimmung und begruben die Landschaft unter einer teils mehrere Zentimeter dicken Schneeschicht. Sobald die weiße Pracht liegt, stellen sich viele die Frage: Ab wie viel Uhr muss der Bürgersteig vor dem Haus eigentlich geräumt sein? Wie der Verband Wohneigentum Nordrhein-Westfalen e.V. hierzu mitteilt, gibt es bislang keine bundesweit einheitliche Vorgabe, die das...

  • Menden (Sauerland)
  • 22.01.18
  • 1
  • 3
add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.