Kultur
Anregung zur Unterschutzstellung der ältesten erhaltenen Bauwerke in Hattingen/Ruhr
Im Paragraph 1 des „Gesetzes zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen (Denkmalschutzgesetz - DSchG)“ in der Fassung vom 11. März 1980 heißt es: „Denkmäler sind zu schützen, zu pflegen, sinnvoll zu nutzen und wissenschaftlich zu erforschen. Sie sollen der Öffentlichkeit im Rahmen des Zumutbaren zugänglich gemacht werden.“ Dies trifft auch auf ortsfeste Bodendenkmäler zu. In Hattingen/Ruhr OT Holthausen sind seit der Ersterwähnung in der „Landeszeitung Rote Erde“ im...