Ratgeber
Sehen und hören gehören zur "Grundversorgung"
Augenoptiker und Hörakustiker dürfen weiter öffen
Augenoptische und Hörakustische Betriebe dürfen als Notversorger weiterhin ihre Geschäftsräume öffnen, da sie zur Gruppe der Gesundheitshandwerker gehören. Nur der Verkauf der nicht mit handwerklichen Leistungen verbundenen Waren ist untersagt; ausgenommen notwendiges Zubehör. Unter Einhaltung besonderer Hygienevorschriften, ist es Augenoptikern und Hörakustikern gestattet, die gesundheitsorientierte Handwerksleistung, die zur Versorgung der betreffenden Person dringend geboten sind, auszuüben,...