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Wohin mit dem E-Schrott? | Foto: GWA

Elektroschrott: Neuer Regelungen für Rücknahme

Neue Regelungen für Elektroschrottverwertung werden im Oktober in Kraft treten. Sie betreffen Verbraucher und Handel. Die GWA informiert über die Details. So müssen alle Händler, die eine Verkaufsfläche für Handy, Fernseher, Computer, Waschmaschinen oder andere Elektrogeräte ab 400 Quadratmetern haben, ausgediente Produkte auch anderer Hersteller oder Vertreiber zurücknehmen. Bei kleinen Geräten kann der Verbraucher solche Geräte auch unabhängig von einem Neukauf zurückgeben. Für die...

  • Lünen
  • 28.09.15
  • 2
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