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Beiträge zum Thema gutversichert

Ratgeber
Im Jahr 2012 lagen die Versicherten-Beschwerden im Bereich der Kfz-Haftpflicht bei 7,5 Prozent, bei der Kfz-Kasko bei 4,4 Prozent. Die Beschwerderate bei Lebens- und Rentenversicherungen lag dagegen bei 32,8 Prozent. | Foto: Archiv
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Wenn Versicherungen nicht zahlen...

Sie parken Ihr Auto auf einer abschüssigen Straße, vergessen aber, die Handbremse anzuziehen. Der Wagen setzt sich in Bewegung und prallt gegen einen Baum. Mit dem Eigentümer regeln Sie die Sache vor Ort und melden den Schaden Ihrer Kaskoversicherung. Die lehnt ab, den Schaden zu begleichen und begründet dies mit unerlaubtem Verlassen des Unfallortes und anschließend noch mit grob fahrlässiger Schadensherbeiführung. Dieser Fall ist tatsächlich so passiert. Ablehnung von Leistungen Ein anderer...

  • Mülheim an der Ruhr
  • 17.01.14
  • 1
Ratgeber
Versicherungen - ein Thema das alle angeht. | Foto: BVDA
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Gute Versicherungen, böse Versicherungen? Eure Meinung ist gefragt!

Jeder hat sie – und jeder verlässt sich darauf. Und da fangen die Probleme schon an, denn viele fühlen sich gut versichert, ohne es zu sein. Dann ist im Schadensfall die Ernüchterung und der Ärger groß. So kommt es zu einem Generalvorwurf, dass Versicherer Leistungen verzögern würden. Aber was ist dran an der angeblichen Verzögerungstaktik? Norbert Rollinger vom Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) kann diesen Vorwurf entkräften: „Jeder Versicherer befragt seine Kunden, wie...

  • Unna
  • 16.01.14
Ratgeber
Im Jahr 2012 lagen die Versicherten-Beschwerden im Bereich der Kfz-Haftpflicht bei 7,5 %, bei der Kfz-Kasko bei 4,4 %. Die Beschwerderate bei Lebens- und Rentenversicherungen lag dagegen bei 32,8 %. Foto: Archiv
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Gut versichert? Wer hilft, wenn es kracht und bumst?

Treffer! Im Fall, der zu unserem Foto passt, dürfte die Sache wohl klar sein: Wer einem anderen Verkehrsteilnehmer ins Auto fährt, dessen Versicherung muss löhnen. Hört sich einfach an, ist aber nicht in allen Schadenfällen so. U.a. bei den Verbraucherzentralen mehren sich die Beschwerden von Versicherten, die mit der Schadensregulierung so gar nicht zufrieden sind. Ohne Handbremse gegen den Baum Fallbeispiel 1: Parken ohne die Bremse anzuziehen, dann gegen einen Baum rollen - natürlich ist man...

  • Essen-Steele
  • 14.01.14
  • 2
Ratgeber
Bei Sturmschäden muss normalerweise die Teilkaskoversicherung haften.

Wenn Versicherungen nicht zahlen

Sie parken Ihr Auto auf einer abschüssigen Straße, vergessen aber, die Handbremse anzuziehen. Der Wagen setzt sich in Bewegung und prallt gegen einen Baum. Mit dem Eigentümer regeln Sie die Sache vor Ort und melden den Schaden Ihrer Kaskoversicherung. Die lehnt es aber ab, den Schaden zu begleichen und begründet dies mit unerlaubtem Verlassen des Unfallortes und anschließend noch mit grob fahrlässiger Schadensherbeiführung. Dieser Fall ist tatsächlich so passiert. Ein anderer Fall betrifft eine...

  • Moers
  • 14.01.14
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