Corona und Gutscheine
Härtefall Geld statt Gutschein - Corona-Regel bei gebuchten Freizeitveranstaltungen
Konzerte, Aufführungen und Sport-Events wurden parallel zum Corona-Lockdown vielfach abgesagt. Statt der finanziellen Erstattung fürs ausgefallene Vergnügen sollen Kunden jetzt grundsätzlich Gutscheine erhalten. Kunden sind nun verpflichtet, Wertgutscheine für Theateraufführungen, Konzerte, Fußballspiele und andere Events zu akzeptieren, die bis zum Bekanntwerden der Corona-Pandemie am 8. März 2020 gebucht und bezahlt worden sind. Verbraucher können die Auszahlung der Gutscheine für Tickets,...