Ratgeber
Bei Gutscheinen: Gültigkeit beachten - Gutscheine auf dem Gabentisch
Gutscheine zu Weihnachten zu verschenken ist eine prima Sache, doch es gibt einiges zu beachten. „Wer an Weihnachten mit einer solchen Gabe zum Eintauschen bedacht wurde, sollte auf die Fristen achten, auch wenn man sich mit dem Einlösen von Warengutscheinen Zeit lassen kann“, rät die Verbraucherzentrale NRW. Allgemein gilt eine Verjährungsfrist von drei Jahren. Lag unterm Weihnachtsbaum jedoch ein Gutschein für ein Freizeitvergnügen mit festem Termin, muss die Karte zum angegebenen Datum...