Kampf der Pandemie
Bundestag und Länder beschließen erste Impfpflicht
Infektionsschutzgesetz: Bundestag und Bundesrat haben erste Änderungen des Infektionsschutzgesetzes beschlossen. Das veränderte Gesetz sieht vor, dass Beschäftigte in Einrichtungen wie Kliniken, Pflegeheimen und Arztpraxen bis Mitte März 2022 Nachweise über einen vollen Impfschutz oder eine Genesung vorlegen müssen. Ausnahme: Eine ärztliche Bescheinigung ,dass die Beschäftigten nicht geimpft werden können. Die Impfpflicht gilt auch für Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, sowie...