Wiedereinführung 3G-Regel in Bädern und Sauna
Das Verwöhnprogramm kann starten
Gemäß der neuen Corona-Schutzverordnung NRW wird der Eintritt in die GSW Bäder und Sauna ab Freitag, 4. März, wieder mithilfe der 3G-Vorschrift geregelt. Der Zutritt ist für vollständig immunisierte oder getestete (maximal 24 Stunden alter Schnelltest oder maximal 48 Stunden alter PCR-Test) Personen möglich. Für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahren gelten keinerlei Zugangsbeschränkungen mehr. Eine Maskenpflicht gilt im Innenbereich bis zur Umkleidekabine. Es wird weiterhin...