Anhebung der Grundsteuer ist nach Meinung der Stadt Unna rechtmäßig und zumutbar
In diesen Tagen erhielten die Unnaer Bürger, die gegen die Erhöhung der Grundsteuer B beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen geklagt haben, die Erwiderung der Stadt Unna. Die Rechtsabteilung der Stadt beantragt, die Klage abzuweisen. Auf 14 Seiten erläutert die Stadt, weshalb die Erhöhung der Grundsteuer rechtmäßig und angemessen ist. In der Begründung wird darauf hingewiesen, dass eine Höchstgrenze nicht verletzt ist. Wie denn auch, denn es gibt in NRW nach § 26 Grundsteuergesetz und nach...