Nach Gelsenkirchener Gerichtsurteil: "Erdrosselt" Grundsteuer B die Hausbesitzer in NRW? - Verband Wohneigentum bezieht Stellung
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat gestern entschieden, dass die Anhebung des Hebesatzes der Grundsteuer B durch die Stadt Selm rechtmäßig ist. Der Verband Wohneigentum Nordrhein-Westfalen e.V. warnt vor der Signalwirkung des Verfahrens für weitere Kommunen und lehnt eine Erhöhung des Satzes von 445 Prozent auf nunmehr 825 Prozent strikt ab. Die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts begründete ihre Entscheidung damit, dass den Gemeinden bei der Festsetzung des Hebesatzes ein weiter...