Politik
Klage von Schwerter Bürgern/innen gegen die Grundsteuer b Erhöhung abgewiesen.
Einige Schwerter Bürger/innen hatten gegen die Grundsteuer b Erhöhung,die in der Ratssitzung am 13.06.2012 beschlossen wurde,beim Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen geklagt. Diese Grundsteuer b Erhöhung wurde ab 01.01.2013 wirksam und sah eine Erhöhung um 100 Prozentpunkte vor, was durchschnittlich ca. 180,- Euro im Jahr bedeutet. Der Grundsteuer - Hebesatz beträgt dann insgesamt in Schwerte 580 Prozent. Begründung des Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen für die Ablehnung der Klage : Die Klage...