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Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen stärkt Selm in Sachen Grundsteuer den Rücken. | Foto: Magalski

Gericht: Selm darf die Grundsteuer erhöhen

Schlechte Nachricht für Grundeigentümer. Die Erhöhung der Grundsteuer in Selm ist rechtmäßig. Das entschied am Donnerstag das Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen. Die Stadt Selm hatte den Hebesatz der Grundsteuer Anfang des Jahres nach langen Diskussionen von 445 auf 825 Prozent angehoben, um das große Loch im Selmer Haushalt abzumildern. Über 150 Eigentümer wollten das so nicht akzeptieren und hatten geklagt, nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts haben sie damit aber keine Aussicht...

  • Lünen
  • 27.10.12
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