Formular muss bis zum 4. Oktober abgegeben werden
Anmeldungen für Schulanfänger gestartet
2008 wurden die Schulbezirke für öffentliche Grundschulen abgeschafft. Es steht den Eltern seitdem frei, ihr Kind an einer anderen als der wohnortnächsten Grundschule anzumelden. Dessen ungeachtet hat jedes Kind in seiner Gemeinde einen gesetzlichen Anspruch auf Besuch der wohnortnächsten Grundschule im Rahmen der vom Schulträger festgesetzten Aufnahmekapazität. Schulpflichtig werden die Kinder, die in der Zeit vom 1. Oktober 2013 bis einschließlich 30. September 2014 geboren sind. Kinder, die...