Neue Erstklässler
Fürs Schuljahr 2023 laufen die Anmeldungen im September
Im September ist es soweit: Die Erziehungsberechtigten sind laut Schulgesetz NRW aufgefordert, im Zeitraum vom 19. bis 23. September ihre im nächsten Jahr schulpflichtig werdenden Kinder anzumelden. Voraussetzungen hierfür sind, dass man seinen dauerhaften Wohnsitz in Oberhausen hat und das Kind im Zeitraum vom 1. Oktober 2016 bis 30. September 2017 geboren wurde und somit am 30. September 2023 das sechste Lebensjahr vollendet hat. Auch bei Kindern, die ab dem 1. Oktober 2017 geboren wurden,...