Gemeindestraße grundsaniert - Anlieger "ruiniert"!
Eine Gemeindestraße dient dem öffentlichen Verkehr: Als öffentliche Straße steht sie grundsätzlich jedermann, ob privat, gewerblich, touristisch oder öffentlich ( Linienbusse des ÖPNV/Schülerbusse ) zur Nutzung offen. Daher ist doch nur recht und billig, wenn sich jedermann auch an den Kosten einer verkehrsgerechten Wiederherstellung schadhafter Straßen beteiligt. Eigentlich so selbstverständlich, dass sich weitere rechtliche Ausführungen erübrigen. Zahlreiche Länder Europas sowie auch etliche...