Bundestag: Verfassungsrecht ungenügend
Hartz IV-Sanktionen verstoßen gegen das Menschenwürdegebot
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Sanktionsregelungen im SGB II ist eine schallende Ohrfeige für die überwiegende Mehrheit der Abgeordneten im Bundestag. Die Sanktions-Gesetzgebung ist seit der Einführung der Agenda 2010 im Jahr 2005 verfassungswidrig . . . und niemand will es gemerkt haben? Noch am 16.05.2019 feierte der Bundestag den 70. Jahrestag des Grundgesetzes (23. Mai 1949). Vollmundig posaunt der Presse- und Informationsamt der Bundesregierung auf der eigens...