Politik
Abstandsgutachten zu EU-Richtlinie Seveso III des Chemiepark Marl abgeschlossen
Der TÜV NORD hat im Auftrag der Evonik Industries AG ein „Gutachten zur Verträglichkeit von Betriebsbereichen im Chemiepark Marl unter dem Gesichtspunkt des § 50 BImSchG bzw. des Art. 13 Seveso-III-Richtlinie“ erstellt. Ziel der Untersuchung war, die nachbarschaftliche Situation zu bewerten und zum Europarecht konforme Hinweise für eine zukünftige Entwicklung im Umfeld des Chemieparks zu geben. Der TÜV NORD ermittelte hierzu den sogenannten angemessenen Abstand zwischen den Produktionsanlagen...