Ausgleichsabgabe
Unternehmen ab 20 Beschäftigte müssen bis zum 31.03.2023 ihre Daten zur Beschäftigung von Menschen mit einem Grad der Behinderung an die Arbeitsagentur melden
Unternehmen ab 20 Beschäftigte müssen bis zum 31.03.2023 ihre Daten zur Beschäftigung von Menschen mit einem Grad der Behinderung an die Arbeitsagentur melden Arbeitgeber mit durchschnittlich mindestens 20 Arbeitsplätzen sind gesetzlich verpflichtet, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze Menschen mit Schwer-behinderung zu beschäftigen. Die Arbeitsagentur prüft auf gesetzlicher Grundlage, ob die Beschäftigungspflicht erfüllt ist. Arbeitgeber, mit mindestens 20 Arbeitsplätzen müssen der...