Kontrolle auf Friedhof
Vernachlässigung der Grabpflege ist eine Ordnungswidrigkeit: Stadtbetrieb überprüft Grabpfleg ab dem 6. März
Der Stadtbetrieb überprüft ab dem 6. Mai den Pflegezustand der Gräber im Park der Ruhe, städtischer Friedhof und Parkanlage, Gartenstraße 40. Die Friedhofssatzung regelt Einzelheiten dazu. Die Grabpflege ist für die Dauer derNutzungszeit sicherzustellen. Wer nicht selbst pflegen kann oder mag, kann damit auch einen gewerblichen Friedhofsgärtner beauftragen. Die Vernachlässigung der Grabpflege ist grundsätzlich eine Ordnungswidrigkeit. So können dem Nutzungsberechtigten schnell hohe Kosten...