Ratgeber
Grabfelder auf Marler Friedhöfen werden abgeräumt
Die Friedhofsverwaltung gibt gemäß § 22 Abs. 2 der Friedhofssatzung der Stadt Marl vom 16.12.2013 öffentlich bekannt, dass die Reihengrabstätten, deren Ruhezeiten nach der zum Beisetzungszeitpunkt gültigen Friedhofssatzung bis zum 31.05.2015 ablaufen, ab Juni 2015 abgeräumt und eingeebnet werden. Die betreffenden Grabstätten werden gekennzeichnet: Hauptfriedhof Reihengrabfeld 20, Gräber der Reihe 1 bis 3 Reihengrabfeld 31, restliche Grabreihe Urnengrabfeld 77 Urnenwandkammerfeld 89, Gräber der...