Standfestigkeit von Grabmalen wird überprüft
Gladbeck: ZBG rüttelt wieder an den Grabsteinen
Der Zentrale Betriebshof weist darauf hin, dass vom 15. April bis 3. Mai die Standfestigkeit der Grabsteine auf den drei städtischen Friedhöfen überprüft wird. Alle nicht feststehenden Steine müssen dann aus Sicherheitsgründen abgehoben und umgelegt werden. Bei Sicherheitsmängeln setzt sich der ZBG anschließend mit den Nutzungsberechtigten in Verbindung. Aufkleber an den Grabmalen weisen ebenfalls auf nicht standfeste Grabmale hin. Nach der städtischen Friedhofssatzung sind die Grabmale und...