Gladbeck mobil

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Politik
Machten auf das Problem "Mindestabstand" im Bereich der "Asienbrücke" aufmerksam: Aktivisten der Gruppe "Gladbeck mobil". | Foto: Gladbeck mobil

Mindestabstand kann nicht eingehalten werden
Alles klar? Oder vielleicht doch nicht?

Ein Kommentar Die geänderte Straßenverkehrsordnung ist eindeutig: Will ein Autofahrer einen Fahrradfahrer überholen muss er einen Mindestabstand von 1,50 Meter zwischen Auto und Fahrrad halten. Eine Vorgabe, die sich in Gladbeck nicht überall einhalten lässt. Das beste Beispiel hierfür ist die "Asienbrücke" (Buersche Straße), die den Osten der Stadt und Gladbeck-Mitte verbindet: Der rechte Fahrstreifen in beide Richtungen ist zum Pkw-Parkstreifen geworden, links daneben befinden sich der Radweg...

  • Gladbeck
  • 26.02.22
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Politik
Wenn sie den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabstand von 1,50 Meter einhalten wollen, dürfen Autofahrer Radfahrer, die mit ihrem Zweirad den Radstreifen auf der "Asienbrücke" befahren, nicht überholen. Das machte das Bündnis "Gladbeck mobil" mit seiner "Banneraktion" deutlich. | Foto: Gladbeck mobil

Einhaltung des Mindestabstandes beim Überholen
Erste Banneraktion des Bündnis "Gladbeck mobil"

Auch im Jahr 2022 plant das Bündnis „Gladbeck mobil“ wieder mehrere Aktivitäten, führte zum Jahresauftakt eine so genannte "Banneraktion" durch. Ziel der Aktion war es, auf den notwendigen Abstand beim Überholen von Radfahrenden hinzuweisen. Sprich: Man machte plakativ deutlich, wie viel Platz beim Überholen erforderlich ist. Denn seit der Novellierung der Straßenverkehrsordnung im Jahr 2020 müssen Autofahrer innerorts einen Abstand von mindestens 1,50 Meter einhalten, wenn sie Radelnde...

  • Gladbeck
  • 01.02.22
  • 7
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