Gewerkschaft Nahrung Genuss Gaststätten

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Ratgeber
Die letzte Lohnabrechnung sollte nochmal genau geprüft werden. Minijobber, die den Mindestlohn bekommen, verdienen seit diesem Jahr 34 Cent mehr pro Stunde.

Mehr Geld in der Lohntüte

Augen auf beim Mindestlohn: Wer einen Minijob hat und dabei den Mindestlohn bekommt, sollte die letzte Lohnabrechnung besonders genau prüfen. Dazu rät die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG). Der Grund: Zum Januar ist der gesetzliche Mindestlohn um 34 Cent auf jetzt 8,84 Euro gestiegen. „Für geringfügig Beschäftigte heißt das: entweder weniger arbeiten – oder mehr verdienen“, erklärt NGG-Geschäftsführerin Yvonne Sachtje. Eine 450-Euro-Kraft müsse nun zwei Stunden pro Monat weniger...

  • Herne
  • 17.02.17
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