NGG-Info: Bis Ende Februar dürfen Gastronomie-Angestellte ihr Weihnachtsgeld nachfordern!
Weihnachtsgeld im Februar: Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) rät Gastronomie-Beschäftigten im Kreis Wesel zu einem genauen Blick auf ihre Jahreslohnabrechnung 2015. „Jeder sollte einmal prüfen, ob er im vergangenen Jahr seine Weihnachtsgeldzahlung bekommen hat. Etliche Chefs der Gastro-Branche ‚vergessen‘ gerne die jährliche Sonderzahlung für ihre Angestellten“, sagt Hans-Jürgen Hufer. Der Lohncheck lohne sich, so der Geschäftsführer der NGG Nordrhein. Denn bis Ende Februar...