NGG: "Den Mindestlohn am Niederrhein nicht durch die Hintertür aushebeln!"
Keine „8,50-Euro-Tricksereien“: Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) hat Arbeitgeber am Niederrhein davor gewarnt, ihren Beschäftigten weniger als den gesetzlichen Mindestlohn zu bezahlen. Jedem Versuch, den untersten Lohnsockel von 8,50 Euro pro Stunde durch die Hintertür auszuhebeln, erteilt die NGG Nordrhein eine klare Absage: „Unternehmer, die ihre ‚Kreativität‘ ins Lohndrücken stecken, werden auf dem Arbeitsmarkt keine Perspektive haben“, sagt Hans-Jürgen Hufer von der NGG....