GRÜNE beantragen deutliche Senkung der Straßenbaubeiträge
Im Zusammenhang mit der Erneuerung der Solinger Straße gab es zum Teil erheblichen Unmut über die hohen Beiträge der unmittelbaren Anlieger zu diesen Baumaßnahmen. Die Beiträge der Anlieger an den Kosten sind grundsätzlich in der städtischen „Satzung zur Erhebung von Beiträgen für Straßenbaumaßnahmen“ festgelegt. Rechtsgrundlage dafür ist das Kommunalabgabengesetz, KAB. Dabei wird zuerst der prozentuale Anteil an den Gesamtkosten ermittelt, der insgesamt von allen beitragspflichtigen Anliegern...