Änderungen im Waffengesetz: Straffrei abrüsten
Am 6. Juli 2017 ist das "Zweite Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften" in Kraft getreten. Für Waffenbesitzer ergeben sich in erster Linie Änderungen bei der Aufbewahrung von Schusswaffen. Außerdem wird es für einen befristeten Zeitraum möglich sein, straffrei illegal besessene Waffen und Munition bei der Waffenbehörde und den Polizeidienststellen abzugeben. Nach den neuen Regelungen zur Aufbewahrung reicht es nicht mehr aus, Waffen in Behältnissen der Sicherheitsstufe...