20 Jahre Recht des Kindes auf gewaltfreie Erziehung – es gibt noch viel zu tun
Grund zu Feiern?
Am 6. Juli gibt es einen runden Geburtstag zu feiern: Vor genau 20 Jahren beschloss der Deutsche Bundestag das „Gesetz zur Ächtung der Gewalt in der Erziehung". Seit 2000 heißt es im Bürgerlichen Gesetzbuch: „Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.“ Seitdem hat sich gesellschaftlich viel verbessert. „Wir haben allen Grund zum Feiern“, sagt Dr. Hauke Duckwitz, Vorstandsvorsitzender des...