3G-Regelung der Stadt Heiligenhaus
Zutritt zu Dienststellen der Stadtverwaltung Heiligenhaus
Im Hinblick auf die weiterhin sehr dynamische Entwicklung der Infiziertenzahlen wurde, auch auf Grundlage der verschärften Regelungen der Coronaschutz-Verordnung, in der zurück-liegenden Lagebesprechung beschlossen, dass mit sofortiger Wirkung der Zutritt zu den Dienststellen der Stadt Heiligenhaus nur noch immunisierten, genesenen oder getesteten Personen gestattet wird. "Wir werden die Rathaustüren weiterhin geöffnet haben, die Mitarbeitenden sind jedoch dazu angehalten, die sie aufsuchenden...