Gesundheitsvortrag
Vorsorgevollmacht-Betreuungsverfügung-Ehegattennotvertretungsrecht § 1358 BGB
Gesundheitsvortrag am 12.06.2024 beim Kneipp-Verein in Kooperation mit dem St. Barbara-Hospital zum Thema "Instrumente der selbstbestimmten Willenserklärung" Vorsorgevollmacht-Betreuungsverfügung-Ehegattennotvertretungsrecht § 1358 BGB Selbstbestimmt leben, impliziert die Kontrolle über das eigene Leben. Selbstbestimmung heißt aber nicht, dass man ohne Rücksicht auf Andere handeln darf. Deswegen steht im Grundgesetz, dass die Freiheit dort endet, wo sie die Rechte anderer verletzt oder gegen...