Gesundheitskasse

Beiträge zum Thema Gesundheitskasse

Ratgeber
Um das Infektionsrisiko in der Corona-Zeit für die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen zu minimieren und die Berater der Pflegedienste in der pflegerischen Versorgung einsetzen zu können, sind diese Beratungen ab sofort und bis zum 30. September 2020 ausgesetzt. Die neue Regelung hat keine Folgen für die Auszahlung des Pflegegeldes. | Foto: LK-Archivfoto: WirtschaftsHaus

Corona: Neue Regeln für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen - bis 30. September 2020
Kreis Wesel: Häusliche Beratungsbesuche für Pflegegeldempfänger zeitweise ausgesetzt

Die Empfänger von Pflegegeld mit den Pflegegraden 2, 3, 4 oder 5 sind gesetzlich verpflichtet, sich zu Hause beraten zu lassen. Meist führt ein zugelassener Pflegedienst die Beratungen durch. Um das Infektionsrisiko für die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen zu minimieren und die Berater der Pflegedienste in der pflegerischen Versorgung einsetzen zu können, sind diese Beratungen ab sofort und bis zum 30. September 2020 ausgesetzt. Pflegebedürftige müssen sich dennoch keine Sorgen machen:...

  • Wesel
  • 08.04.20
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