Überregionales
So sieht sie aus: Die elektronische Gesundheitskarte
Seit dem 1. Januar 2015 gilt: Die Patienten müssen beim Arztbesuch die neue elektronische Gesundheitskarte vorlegen. Die alte Krankenversicherungskarte wird in den Arzt- und Zahnarztpraxen sowie in den Krankenhäusern nicht mehr akzeptiert, unabhängig vom aufgedruckten Gültigkeitsdatum. Die neue Karte unterscheidet sich von der alten Karte durch das aufgedruckte Bild des Versicherten sowie durch die Bezeichnung „Gesundheitskarte“ mit einem schwarz-rot-goldenen Unterstrich. Mit...