Gesetzliche Regelungen

Beiträge zum Thema Gesetzliche Regelungen

Natur + Garten
Oster- und Brauchtumsfeuer erfreuen sich auch in Duisburg großer Beliebtheit. Dazu ist allerdings eine Anmeldung erforderlich und es gibt es einiges zu beachten. Feste Regeln gibt es auch für den Heckenschnitt und das Baumfällen. Die Stadt hat einige Informationen dazu bekanntgegeben.
Foto: Reiner Terhorst

Umweltamt der Stadt Duisburg informiert
Heckenschnitt bis 29. Februar – Osterfeuer anmelden

Die gesetzlich zugelassene Zeit, in der Hecken, lebende Zäune und Gebüsche sowie der Bewuchs an Hausfassaden zurückgeschnitten werden dürfen, neigt sich mit dem 29. Februar als letztem möglichen Tag dem Ende entgegen, teilt jetzt das Umweltamt der Stadt Duisburg mit. In der Zeit von März bis September sind lediglich schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen erlaubt. Nach dem Bundesnaturschutzgesetzes dürfen diese Gehölze dann erst wieder im Herbst ab dem 1....

  • Duisburg
  • 08.02.24
  • 2
Vereine + Ehrenamt
Auch in Gladbeck werden in diesem Jahr wieder viele Osterfeuer abgebrannt. Alle Feuer müssen aber angemeldet werden, sonst droht den Verantwortlichen viel Ärger.

In Gladbeck müssen Osterfeuer angemeldet werden!

Bis zum Osterfest sind es zwar noch einige Tage, doch macht die Stadt Gladbeck bereits jetzt darauf aufmerksam, dass beim Abbrennen eines Osterfeuers auch in diesem Jahr wieder die geltenden Gesetze und Vorgaben einzuhalten sind. So müssen Feuer dieser Art der Brauchtumspflege dienen, für jeden Interessenten zugänglich sein und vor allen Dingen vorher beim „Amt für öffentliche Ordnung“ angemeldet werden. Der Gesetzgeber hat den Begriff „Brauchtumsfeuer“, um ein solches handelt es sich beim...

  • Gladbeck
  • 22.03.14
  • 1
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