Gesetzliche Regelungen

Beiträge zum Thema Gesetzliche Regelungen

Natur + Garten
Oster- und Brauchtumsfeuer erfreuen sich auch in Duisburg großer Beliebtheit. Dazu ist allerdings eine Anmeldung erforderlich und es gibt es einiges zu beachten. Feste Regeln gibt es auch für den Heckenschnitt und das Baumfällen. Die Stadt hat einige Informationen dazu bekanntgegeben.
Foto: Reiner Terhorst

Umweltamt der Stadt Duisburg informiert
Heckenschnitt bis 29. Februar – Osterfeuer anmelden

Die gesetzlich zugelassene Zeit, in der Hecken, lebende Zäune und Gebüsche sowie der Bewuchs an Hausfassaden zurückgeschnitten werden dürfen, neigt sich mit dem 29. Februar als letztem möglichen Tag dem Ende entgegen, teilt jetzt das Umweltamt der Stadt Duisburg mit. In der Zeit von März bis September sind lediglich schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen erlaubt. Nach dem Bundesnaturschutzgesetzes dürfen diese Gehölze dann erst wieder im Herbst ab dem 1....

  • Duisburg
  • 08.02.24
  • 2
Ratgeber
Der Winter zeigt noch Präsenz, doch viele Gladbecker bereiten ihre Gärten schon auf den nahenden Frühling vor. Aber Achtung: Ab dem 1. März dürfen Gehölze und Hecken nicht mehr geschnitten werden.

Gilt auch in Gladbeck: Gehölzschnitt nur bis zum 1. März erlaubt

Gladbeck. Die frostigen Temperaturen der vergangenen Tage lassen noch gar keine richtige Frühlingsstimmung aufkommen. Doch viele Gladbecker sind bereits in ihren Gärten aktiv, um diese für den Frühling "fit" zu machen. Doch nun wird die Zeit knapp, denn nur noch bis zum 1. März dürfen Hecken, Gebüsche sowie andere Gehölze geschnitten beziehungsweise "auf Stock" gesetzt werden. Und das aus gutem Grund, denn mit dem Frühling kommen die ersten nistenden Vögel, Kleinsäuger und Insekten. Und sie...

  • Gladbeck
  • 23.02.18
  • 1
add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.