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Pfändungsfreigrenze erhöht
Existenzminimum erhalten
Ab Freitag, 1. Juli, gelten neue Pfändungsfreigrenzen; sie wurden erhöht und im Mai im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Der § 850 c Absatz 1 Satz 1 der Zivilprozessordnung (ZPO) setzt Pfändungsgrundfreibeträge fest, in deren Höhe das Arbeitseinkommen des Schuldners unpfändbar ist. Die Pfändungsfreigrenzen sollen sicherstellen, dass der Schuldner auch bei einer Pfändung seines Arbeitseinkommens über das Existenzminimum verfügen und seine gesetzlichen Unterhaltspflichten erfüllen kann. ...