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In Gladbeck müssen Osterfeuer angemeldet werden!
Bis zum Osterfest sind es zwar noch einige Tage, doch macht die Stadt Gladbeck bereits jetzt darauf aufmerksam, dass beim Abbrennen eines Osterfeuers auch in diesem Jahr wieder die geltenden Gesetze und Vorgaben einzuhalten sind. So müssen Feuer dieser Art der Brauchtumspflege dienen, für jeden Interessenten zugänglich sein und vor allen Dingen vorher beim „Amt für öffentliche Ordnung“ angemeldet werden. Der Gesetzgeber hat den Begriff „Brauchtumsfeuer“, um ein solches handelt es sich beim...