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Der Winter zeigt noch Präsenz, doch viele Gladbecker bereiten ihre Gärten schon auf den nahenden Frühling vor. Aber Achtung: Ab dem 1. März dürfen Gehölze und Hecken nicht mehr geschnitten werden.

Gilt auch in Gladbeck: Gehölzschnitt nur bis zum 1. März erlaubt

Gladbeck. Die frostigen Temperaturen der vergangenen Tage lassen noch gar keine richtige Frühlingsstimmung aufkommen. Doch viele Gladbecker sind bereits in ihren Gärten aktiv, um diese für den Frühling "fit" zu machen. Doch nun wird die Zeit knapp, denn nur noch bis zum 1. März dürfen Hecken, Gebüsche sowie andere Gehölze geschnitten beziehungsweise "auf Stock" gesetzt werden. Und das aus gutem Grund, denn mit dem Frühling kommen die ersten nistenden Vögel, Kleinsäuger und Insekten. Und sie...

  • Gladbeck
  • 23.02.18
  • 1
Natur + Garten
Auch das heimische Rotkehlchen, das zu den bedrohten Vogelarten gehört, sucht gern Zuflucht in Hecken und Gestrüpp. Daher gilt vom 1. März bis 30. September wieder eine rigoroses Gehölzschnitt-Verbot. | Foto: Lokalkompass Bergkamen

Gehölzschnitt ist ab dem 1. März verboten!

Der Winter 2014/2015 hat die Emscher-Lippe-Regtion mit Sicherheit noch nicht endgültig verlassen, doch das hält auch viele Gladbecker natürlich nicht davon ab, ihre Garten für die kommenden Vegetationsperiode gründlich vorzubereiten oder gar komplett umzugestalten. Allerdings drängt da nun etwas die Zeit, denn vom 1. März bis 30. September bleibt es weiterhin verboten, Hecken, Gebüsche und andere Gehölze abzuschneiden oder „auf den Stock“ zu setzen! An diese für den Artenschutz wichtige...

  • Gladbeck
  • 12.02.15
  • 2
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