Gesetzesvorgaben

Beiträge zum Thema Gesetzesvorgaben

Ratgeber
In Gladbeck dürfen auch in 2013 nur so genannte „Brauchtumsfeuer“ als Osterfeuer abgebrannt werden und zudem ist eine vorherige Anmeldung erforderlich.

Osterfeuer nur nach Anmeldung

Gladbeck. Der Blick auf den Kalender gibt allerletzte Gewissheit: Das letzte März-Wochenende ist im Jahr 2013 auch gleichzeitig das Osterfest-Wochenende. Damit naht auch das Fest, das vielerorts in Gladbeck genutzt wird, um ein „Osterfeuer“ abzubrennen. Doch diese Osterfeuer unterliegen strengen gesetzlichen Auflagen, die oftmals nicht berücksichtigt werden. Daher wird seitens der Stadt Gladbeck darauf aumferksam gemacht, dass Osterfeuer nur abgebrannt werden dürfen, wenn sie der Bezeichnung...

  • Gladbeck
  • 26.02.13
add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.