Gesetzesänderung

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Gegen die übliche Einbahn-Regelung: Radfahrer in anderer Fahrtrichtung an der Ritterstraße

Kornmarkt-Besucher und Autofahrer an der Ritterstraße müssen sich an eine neue Regelung gewöhnen: Ab sofort nutzen Radfahrer diesen Bereich entgegen der dort geltenden Einbahnstraße. Vorsicht ist geboten! Nach einer Änderung der StVO aus dem Jahr 1997 dürfen benutzungspflichtige Radwege nur noch dort angelegt werden, wo es die Verkehrssicherheit oder der Verkehrsablauf erforderlich machen. In Tempo-30-Zonen sollen grundsätzlich keine benutzungspflichtigen Radverkehrsanlagen ausgewiesen werden....

  • Wesel
  • 05.03.14
  • 4
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