Strengere Vorschriften bei Kurzzeitkennzeichen
Die Regeln für die Ausgabe von Kurzzeitkennzeichen werden ab dem 1. April 2015 strenger. So gibt es Kurzzeitkennzeichen künftig nur für Fahrzeuge mit gültiger Hauptuntersuchung – oder für die Fahrt in die Werkstatt. Mit dem Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung will der Gesetzgeber für mehr Sicherheit auf den Straßen sorgen. Ist der Termin für die nächste Hauptuntersuchung (HU) oder Sicherheitsprüfung (SP) bereits verstrichen, sind nur Fahrten zur Zulassungsbehörde, Untersuchungsstelle oder...